Zugangsbegrenzungen verschärft

Ab 14. Januar 2021 können Besucher*innen den Wissenschaftspark nur mit Anmeldung betreten

Ab Donnerstag, 14. Januar 2021, ist der Wissenschaftspark Gelsenkirchen bis auf Weiteres für externe Besucher*innen wieder gesperrt. Diese Maßnahme soll das Infektionsrisiko für Mieter*innen im Gebäude weiter reduzieren.

Aufgrund der anhaltenden Entwicklung bei der Verbreitung des Coronavirus hat die Geschäftsführung beschlossen, einige der organisatorischen Vorkehrungen aus dem Frühjahr wieder aufzunehmen. Konkret bedeutet dies für Besucher*innen: 

  • Zutritt ist nur durch den Haupteingang möglich.
  • Die Tiefgarage öffnet sich nur mit Dauerparkausweisen.
  • Alle Besucher*innen müssen sich an der Zentrale melden.
  • Die einzelnen Firmen können Termine für Ihre Besucher*innen vergeben.

> Für Fragen oder organisatorische Anregungen steht die Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH unter 0209.167-1004 zur Verfügung.

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