Die Fahrradwirtschaft ist ein Wachstumsmarkt und kommt dabei nahezu ohne steuerliche Vergünstigungen oder staatliche Subventionen aus. Alle drei Hauptmärkte - Herstellung, Handel und Dienstleistungen - verzeichneten in den vergangenen Jahren wachsende Umsätze und Beschäftigung. Der Fahrradtourismus boomt und gilt damit als wichtigster Teilmarkt. Das zeigt die soeben erschienene "Branchenstudie Fahrradwirtschaft in Deutschland" des Wuppertal Instituts (WI) und des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule).
Die Fahrradwirtschaft stellt hierzulande Arbeitsplätze für über 280.000 Menschen. Die Kernbranchen verzeichneten in den letzten fünf Jahren ein Beschäftigungswachstum von über 20 Prozent auf ca. 66.000 Arbeitsplätze bei einem Umsatz von rund 24,2 Mrd. €. Der Fahrradtourismus bildet mit 204.000 selbstständig bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und einem Umsatz von 11,6 Mrd. € vor Steuern die größte Teilbranche. „Wachstumstreiber ist eindeutig das E-Bike“, stellt die IAT-Forscherin Dr. Anna Butzin fest. Ausschlaggebend für das Wachstum der Branche sei außerdem die zunehmend ökologisch gestaltete Besteuerung von Dienstfahrzeugen, wovon auch das Dienstrad-Leasing profitiert. Die 2018 eingeführte zusätzliche steuerliche Vergünstigung von Fahrrädern und E-Bikes (sowie E-Autos) habe den Boom nochmals beschleunigt.
Die Beschäftigung in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung zeige zudem, dass das Fahrrad wenig finanziellen Aufwand seitens der öffentlichen Hand erfordere. Das Fahrrad gelte insofern als „genügsames Verkehrsmittel“. Die im Zuge der Corona-Krise in vielen Städten kurzfristig eingerichteten Pop-Up-Radwege zeigen vielmehr, dass Radverkehr ohne viel Geld und unbürokratisch gefördert werden kann.
Die Studie erfolgte im Auftrag der drei Branchenverbände Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V. (BVZF), Verbund Service und Fahrrad e.V. (VSF) und Zweirad-Industrie-Verband e. V. (ZIV).
Weitere Informationen: https://www.iat.eu/aktuell/veroeff/2021/butzin01.pdf
(Quelle: Pressemeldung des IAT vom 15. Februar 2021)
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