Wer im Ausland arbeiten, studieren oder eine Existenz aufbauen will, stößt auf viele unterschiedliche Vorschriften in der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und andere Gesetze weichen stark voneinander ab. Das EU-Projekt BRIGHT will in der europäischen Bildungslandschaft die Möglichkeit für einen innovativen, nicht-akademischen Wissenserwerb juristischer Grundkenntnisse etablieren. Die strukturierte und standardisierte juristische Grundqualifikation soll jungen Menschen helfen, auf dem europäischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die Jobmobilität in Europa verbessern.
Für das Projekt BRIGHT haben das Institut Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) und Partner aus vier Ländern ein Curriculum entwickelt. Schwerpunkte bilden das Arbeitsrecht, Gesundheits- und Sozialgesetze, Schulausbildungsgesetze, Bürgerliches Gesetzbuch, Steuer- und Gewerberecht sowie weitere Vorschriften und Verordnungen, die bei der Gründung eines Privatunternehmens relevant sind. Zudem wird als neues didaktisches Instrument eine moderne und interaktive Plattform für junge Erwachsene entwickelt, auf der man sich mit rechtlichen Fragen vertraut machen kann. Zur Zielgruppe zählen vor allem junge Menschen, die im Ausland arbeiten oder studieren wollen oder einen Auslandsaufenthalt planen, aber auch Universitäten und weiterführende Schulen, in denen Rechtskenntnisse Bestandteil des Lehrplans sind.
Eine Beta-Version der Online-Plattform ist bereits gefüllt mit Lerntexten, Quiz, Testfragen und praktischen Beispielen. Das IAT und die Projektpartner starten derzeit Online-Pilottests, um das Angebot zu prüfen, zu verbessern und auszubauen. Potenzielle Kandidaten können an der Pilottestung teilnehmen, indem sie sich auf www.brightlms.eu registrieren. Anschließend haben sie die Möglichkeit, die gesamte Online-Plattform zu durchlaufen und ihre Vorschläge anhand des auf der Website www.bright-eu.eu veröffentlichten Online-Fragebogens einzubringen.
Die Schulung in EU- und nationalen rechtlichen Grundlagen - etwa des Arbeitsrechts - und interkulturellen Kompetenzen soll junge Menschen dazu befähigen, ihre Interessen gegenüber potentiellen Arbeitgebern zu vertreten und ein Gefühl der Selbstwirksamkeit beim Umgang mit rechtlichen Rahmenbedingungen zu erlangen. So sollen sie sich besser auf neue Bedingungen einstellen können, mögliche Karriereschritte planen und in der Folge in der EU mobil sein.
„Mit Blick auf die Beschäftigungschancen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bietet der Erwerb dieser Kompetenzen und Fähigkeiten sowohl wirtschaftliche als auch soziale Vorteile, denn Rechtswissen ist eine transversale Fähigkeit, welche von vielen Unternehmen und politisch-zivilgesellschaftlichen Organisationen von Bewerberinnen und Bewerbern gefordert wird“, erläutert IAT-Projektleiterin Dr. Ileana Hamburg. Darüber hinaus erweiterten sich individuelle Handlungsspielräume der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf internationaler Ebene im Sinne einer intensiveren Interaktion mit europäischen Institutionen und Initiativen.
Ein E-Book über interkulturelle Unterschiede, das auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Griechisch und Tschechisch verfügbar ist, wurde entwickelt und kann per E-Mail angefordert werden.
>www.bright-eu.eu '
> Dr. Ileana Hamburg, Durchwahl: 0209/1707-265, hamburg, @iat.eu
(Quelle: Presseinformation Institut Arbeit und Technik, 6.9.2018)
< zurück