Im Zuge der allgemeinen Lockerung der Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus sind heute (25.05.) die im März eingeführten Einlasskontrollen im Wissenschaftspark aufgehoben worden. Zu den Öffnungszeiten, von montags bis freitags, ist das Gebäude wieder über alle drei Eingänge zugänglich. Auch die Tiefgarage steht für Besucher*innen wieder zur Verfügung. Um das Infektionsrisiko für alle Arbeitenden und Gäste im Wissenschaftspark zu minimieren, gelten Hygiene-Richtlinien für alle Verkehrsflächen. Für die Konferenz- und Workshopräume wurde ein Hygiene-Konzept entwickelt. Zudem wird das Arkadenbistro am Dienstag, 26. Mai, mit einem besonderen Hygiene-Konzept und einem reduzierten Angebot wieder öffnen.
Für den Aufenthalt im Gebäude gilt ab sofort bis auf Weiteres:
- Auf allen Verkehrs- und Gemeinflächen im Wissenschaftspark (Eingangsbereich, Arkade, Arkadengang, Vor- und Zwischenbereiche Pavillonzugänge, Treppenhäuser, Tiefgarage) ist zwischen allen Personen zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
- Treppenauf-/abgänge zwischen den Etagen sind deshalb nur noch von gleichzeitig einer Person zu nutzen.
- Bitte bei „Gegenverkehr“ auf der Zwischenebene warten.
- Aufzüge und Teeküchen sind ebenfalls nur noch einzeln zu nutzen.
Das Hygiene-Konzept für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs zielt ebenfalls auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern sowie auf die Reinigung von Kontaktflächen ab. Die Bestuhlung der Veranstaltungsräume wurde entsprechend angepasst – die Teilnehmerkapazitäten wurden stark reduziert und betragen jetzt im Großen Konferenzsaal max. 40, im Plenarsaal max. 25 und in den Konferenzräumen K1 und K2 jew. max. 15 Personen. Die Konferenzräume stehen ab sofort für Veranstaltungen, geschäftliche Treffen etc. wieder zur Verfügung.
An Samstagen wird die Zentrale bis auf Weiteres nicht besetzt sein, Gäste müssten also an der Zentrale von den Mietern abgeholt werden. "Wir empfehlen Ihnen, zum Schutz Ihrer Mitarbeiter*innen bis auf weiteres über Besucher*innen in Ihren Geschäftsräumen „Buch zu führen“, das heißt, deren Kontaktdaten, Aufenthaltszeiten und Kontaktpersonen in Ihrem Unternehmen zu erfassen und für 14 Tage zu speichern", betonen Stefan Eismann und Wolfgang Jung, Geschäftsführer des Wissenschaftsparks, in einem Mieterrundschreiben zu den aktuellen Lockerungen.
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