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Unternehmerabend Südost am 08.11.11

„Urheberrecht: Schutz des Urhebers und Nutzungen durch Unternehmen“

Künstlerische Leistungen und Werke, wie Architektenpläne, Computerprogramme, Websitegestaltungen, Texte, Fotos, Bilder ebenso wie Filme und Musikstücke stellen - wirtschaftlich  betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Häufig liegt es deshalb im Interesse des Urhebers, sein  Werk zu schützen und finanziell zu verwerten. Auf der anderen Seite steht das Interesse des  Nutzers, z.B. von Wirtschaftsunternehmen sichere Rechte zu erwerben, damit während der  Nutzung keine Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Wie entsteht Urheberrechtsschutz mit welchen Folgen für den Urheber und Nutzer? Welche  Voraussetzungen bestehen bei der Übertragung von Rechten? Welche Möglichkeiten gibt es,  bei einer Rechtsverletzung vorzugehen? Wie sind urheberrechtliche Werke zu vergüten  (GEMA usw.)? Zu diesem Themenkreis informiert Dr. Hans C. F. Waldhausen, Rechtsanwalt mit den  Tätigkeitsschwerpunkten Medien-, Urheber- und Werberecht bei einer überregional tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei aus Düsseldorf beim

Unternehmerabend Südost am Dienstag, den 08. November 2011
um 18:00 Uhr im Wissenschaftspark (Konferenzraum 8).

Der Unternehmerabend richtet sich an Unternehmen im Süden und Osten Gelsenkirchens. Interessierte sind willkommen. Bitte melden Sie sich unter 0209/169 3771 oder per E-Mail unter bfw@gelsenkirchen.de an!


Informationen:

Büro für lokale Wirtschaftsentwicklung

Stadt Gelsenkirchen
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Wissenschaftspark
Munscheidstr. 14
45886 Gelsenkirchen
 
Tel.: 0209/ 169 3771